Hier gilt der Gelbe Impfpass bei 2G-Regeln nicht mehr als Nachweis! Das müssen Sie jetzt beachten

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Hier gilt der Gelbe Impfpass bei 2G-Regeln nicht mehr als Nachweis! Das müssen Sie jetzt beachten

News (1 / 1) 02.12.2022 00:33 / Peter Symbolbild imago


Angesichts der steigenden Infektionszahlen wird in immer mehr Bundesländer die 2G-Regel eingeführt. Doch jetzt wird bekannt, dass in diesem Fall nun der gelbe Impfpass nicht ausreichend ist, um die Impfungen gegen Covid-19 nachzuweisen. Stattdessen müssen Bundesbürger in Baden Württemberg nun über die Immunkarte, die Corona-Warn-App oder die CovPass-App ihre Immunität nachweisen.

Baden-Württemberg will Impfpass-Fälschern das Leben schwer machen

Dies kommt durch eine Neuregelung zustande, die ab dem 1. Dezember einen QR-Code vorschreibt, um die Impfung nachzuweisen. Diesen müssen die Bürger von Baden-Württemberg entweder ausgedruckt oder in der App vorweisen. Hintergrund der Aktion ist es, dass illegale Geschäft mit der Fälschung von Impfpässen zu unterbinden. Angeblich sind die QR-Codes deutlich sicherer gegen Fälschungen. Ab sofort wird nach der neuen landessweiten Corona-Verordnung in Baden-Württemberg der Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen lediglich noch mit diesem QR-Code möglich sein.