Hygienekonzepte eingeführt und angewendet werden. Zudem soll die Gesetzesänderung dann die Möglichkeit bieten, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen auszusprechen. Hier sind dann vor allem Schulen und Kindergärten betroffen. Außerdem sollen die Kontaktdaten der Menschen bei Veranstaltungen oder zum Beispiel in Restaurants hinterlegt werden müssen, um eine Nachverfolgung der Infektionsketten zu erlauben.
Bereits jetzt hat die Koalition angekündigt, die Sonderregelung für das Kinderkrankengeld zu verlängern. Dies erlaubt jedem Elternteil der Kinder, bei deren Krankheit 30 Tage statt 20 Tagen zuhause zu bleiben. Bei Alleinerziehenden soll sich der Anspruch entsprechend pro Kind von 30 auf 60 Tage verdoppeln. Auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird offenbar verlängert. Dies bedeutet in der Praxis, dass Personalkontakte sowie die Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen weiter auf das notwenige Minimum reduziert werden müssen. Die "epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wird nicht über 25. November hinaus verlängert werden. Das Management der Pandemie soll zukünftig in den Händen der einzelnen Bundesländer liegen. Dazu soll ein bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog erstellt werden, aus dem die Landesparlamente ihre Maßnahmen gegen eine Ausbreitung von Covid-19 auch ohne die Feststellung der epidemischen Lage auswählen können.