Noch gibt es offenbar keine genauen Informationen dazu, wie lange das Schiff auf der Donau unterwegs gewesen war und welche Corona-Maßnahmen an Bord angewendet worden waren. Doch die Situation gestaltet sich nun als schwierig. Der ADAC schreibt auf seiner Homepage zu den Kreuzfahrtregeln: "Alle Reiserückkehrer müssen einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis.“ Offenbar waren an Bord nur geringe Regeln angewendet worden. Dies hatte unter anderem damit zu tun, dass die Corona-Regeln auf Kreuzfahrtschiffen erst ab 250 Passagieren gelten. Auf kleineren Schiffen dürfen die Reedereien dagegen selbst entscheiden, wann und wie oft Gäste und Mitarbeiter getestet werden.