Kranz machte jedoch deutlich, dass es in der Theorie durchaus möglich sei, dass eine ungeimpfte Person rechtliche Konsequenzen befürchten müsse. Entscheidend sei dafür aber, dass die infizierte und ungeimpfte Person wissentlich das Virus weiterverbreite oder dies zumindestens billigend in Kauf nehme. "Wenn sich jemand infiziert hat und vielleicht symptomlos erkrankt ist, muss er weder arbeitsrechtliche noch sonstige Maßnahmen fürchten. Denn wer nicht weiß, dass er erkrankt ist, verstößt auch nicht gegen irgendwelche Rücksichtnahmepflichten gegenüber seinem Arbeitgeber. Dem kann man deshalb auch keine Abmahnung oder Kündigung aussprechen", erklärt Rechtsanwalt Kranz. Eine Leistung von Schadenersatz sei in diesen Fällen ebenfalls nicht vorgesehen. Auch in Pflegeheimen ist es trotz dem Verzicht auf Impfung schwer, einem Mitarbeiter ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Denn dort wird durch die Einhaltung anderer Maßnahmen wie Abstand, Schutzmasken und der Anwendung von Desinfektionsmittel versucht, eine Infektion der Bewohner zu vermeiden. Deshalb sei die fehlende Impfung eines Mitarbeiters keine zusätzliche Gefährdung. Zudem sei es in solchen Fällen immer schwer festzustellen, wer für den Start der Infektion verantwortlich gewesen ist.
Experten sehen aber trotzdem Problem für ungeimpfte Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz. Diese könnten nämlich unter Umstämdem versetzt werden müssen. "Wir haben in unseren Einrichtungen in wenigen Einzelfällen die Konstellation, dass Mitarbeitende durch ärztliche Atteste belegen, dass sie nicht in der Lage sind, FFP2-Schutzmasken zu tragen. In solchen Fällen können wir den Einsatz bei Patienten ohne Impfschutz nicht verantworten. Dann werden Mitarbeitende in andere Bereiche versetzt", schildert ein Experte möglich Fälle. In extremen Fällen könne es auch notwendig sein, über die Beendigung eines Dienstverhältnisses zu sprechen. Allerdings soll es seit dem Start der Pandemie nur wenige Fälle dieser Art gegeben haben.