Bayern war eines der Bundesländer, das seit dem Beginn der Corona-Pandemie besonders harte Maßnahmen eingeführt hatte, um das ansteckenden Coronavirus unter Kontrolle zu halten. Nun jedoch erklärte ein bayrisches Gericht die im Frühjahr 2020 angewendeten Maßnahmen im Freistaat für ungültig. Könnte diese Entscheidung des Gerichts nun Folgen für den bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder haben?
Die ersten Fälle der Corona-Pandemie in Deutschland waren aus Bayern gemeldet worden. Da sich das Virus dann immer weiter in Deutschland ausbreitete, hatte die bayrische Landesregierung unter der Führung von Ministerpräsident Markus Söder auf knallharte Maßnahmen gesetzt, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nun jedoch hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem aktuellen Urteil die damals in Bayern verhängten Ausgangsbeschränkungen für unzulässig erklärt. In ihrem Urteil hatten die Richter unter anderem kritisiert, dass die Menschen ihre Wohnung in der damaligen Zeiit nicht ohne besonderen Grund verlassen durften. "Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet", erklärte VGH-Sprecher Andreas am Mittwoch gegenüber dem Magazin "Wir" die Entscheidung der Richter. Über das Urteil hatten bereits mehrere Medien berichtet. In dem Verfahren ging es um die Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020. In dieser war entschieden worden, dass die Bewohner Bayerns ihre Häuser "nur bei Vorliegen triftiger Gründe" verlassen durften. In der Verordnung waren dann Berufsausübung, Einkäufe, Sport im Freien oder das Ausführen eines Hundes als triftige Gründe definiert worden. Diese Entscheidung wurde nun von den Richtern als unverhältnismäßig bezeichnet. Gegen das Urteil kann der Freistaat Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Dieser Schritt werde nun von der bayrischen Landesregierung geprüft.