Corona-Masken Rückruf! Diese Maske schützt Sie nicht! Alarm bei deutschen Behörden

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Corona-Masken Rückruf! Diese Maske schützt Sie nicht! Alarm bei deutschen Behörden

News (2 / 1) 08.10.2022 23:33 / Simo Symbolbild imago


FFP2-Masken brauchen eine Sonderzulassung

Sämtliche FFP-2 Masken brauchen eine Sonderzulassung durch eine zugelassenen Prüfstelle in Deutschland. Außerdem dürfen diese Masken nur mit Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft werden. In einigen Fällen war jedoch festgestellt worden, dass auch Masken in den Verkauf geraten waren, die lediglich über eine ungültige oder gefälschten CE-Kennzeichnungen verfügt hatte. Alle in Deutschland verkauften Masken brauchen also ein behördliches Dokument. Sollte dies nicht vorliegen, ist der Verkauf der Masken nicht zulässig. Bei den mangelhaften Masken von Masvan handelt es sich um Schutzmasken mit der CE-Nummer 2163. Deren Schutzleistung hatte sich nun als mangelhaft herausgestellt, weswegen die Behörden ihren Verkauf nun auch verboten haben. Die Masken werdem in einer weißen Fünferpackung mit blauer Aufschrift angeboten. Wer eine der Masken zuhause hat, sollte diese nun keinesfalls mehr benutzen.