Weil das Urteil unanfechtbar ist, wird Kläger Dehm nun als nächste Instanz das Bundesverwaltungsgericht anrufen. "Die Entscheidung verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz", erklärt Diether Dehm gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Denn die Europäische Union hatte beschlossen, dass Menschen aus Herkunftsländern in denen mit "Sputnik V" geimpft wird, sich frei in Deutschland bewegen dürfen. "Es ist absurd, dass beispielsweise ein mit "Sputnik V" vollständig geimpfter Ungar in einer deutschen Gaststätte, die sich auf die 2G-Regel verpflichtet hat, speisen darf und ein Deutscher - in diesem Fall ich - nicht", bringt Dehm ein deutliches Beispiel, wieso er auch den Weg vor die nächste Instanz nicht scheuen wird. Stattdessen kritisiert Dehm, dass "Sputnik V" in Deutschland noch immer nicht zugelassen ist. "Es sind viele Menschen ums Leben gekommen, die von dem Impfstoff profitiert hätten", ist sich Dehm sicher. Internationale Wissenschaftler hatten die Wirksamkeit von "Sputnik V" bestätigt und sogar als höher eingeordnet als die des Astrazeneca-Impfstoffes. "Die Nichtzulassung des Vakzins in Deutschland hat außerdem nicht gerade zur Steigerung der Impfbereitschaft beigetragen", gab Dehm am Montag gegenüber der Presse an. "In einem freien Land sollte die freie Wahl des Impfstoffs möglich sein, wenn er nicht als schädlich eingeschätzt wird", fordert Dehm nun.