Schlechte Nachrichten für deutsche Bundesbürger, die mit diesem Impfstoff geimpft worden sind. Denn diese Personen werden in Deutschland kein Impfzertifikat bekommen und somit als ungeimpft gelten - eine eingereichte Klage eines Geimpften wurde grade abgeschmettert!
Strittige Entscheidung des Hessischen Verwltungsgerichtshofs. Dieser hatte die Klage von Antragsteller Dieter Dehm zurückgewiesen. Diesem war ein Imfzertifikat gegen das Coronavirus verweigert worden, obwohl der Mann zweimal mit dem "Sputnik V"-Impfstoff im Ausland geimpft worden war. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete von der Partei "Die Linke" schilderte, dass er am 10. Mai dieses Jahres in Russland und am 19. Juli in San Marino mit dem "Sputnik V"-Vakzin geimpft worden war. Beim Gesundheitsamt des Landkreises Fulda hatte Dehm dann die Ausstellung eines Impfzertifikats verlangt. Sein Antrag wurde allerdings abgelehnt, weil der russische Impfstoff "Sputnik V" nicht in Europa zugelassen ist. Deshalb urteilte der Hessische Verwaltungsgerichthoch auch: Das Vakzin "Sputnik V" aus Russland sei in Deutschland nicht zugelassen. Dieser Grund und auch "europarechtliche Bestimmungen würden die Ausstellung eines inländischen Nachweises nicht gebieten", urteilt man dort.