Noch in den Märkten von Netto vorhandene Waren des betroffenen Produkts seien mittlerweile aus den Regalen genommen worden. Wer nun eines der betroffenen Produkten in seiner Speisekammer oder im Kühlschrank findet, kann diese Produkte in einer der Netto-Filialen vorbeibringen. Der Kaufpreis wird auch ohne die Vorlage des Kassenbons erstattet. Netto weist seine Kunden noch einmal eindringlich darauf hin, die betroffenen Produkte auf keinen Fall zu verzehren. Durch eventuell enthaltene Glassplitter könnte es beim Verzehr im Mund- und Rachenraum zu schweren Verletzungen kommen. Im schlimmsten Fall seien sogar innere Verletzungen möglich.