"Moralisch mag das Verhalten der Angeklagten nicht in Ordnung gewesen sein, doch im strafrechtlichen Sinne, hat sie sich nicht schuldig gemacht – und das ist nun mal ausschlaggebend“, hatte Strafrichterin Antje Schüler ihre Entscheidung begründet.
Zwar hatte sich Gabriele V. tatsächlich einem PCR-Test unterzogen, weil sie Grippesymptome gehabt habe. Anschließend hatte die Frau dann ein Erkältungsbad und eine Aspirin-Tablette genommen und sich dann deutlich besser gefühlt. "An dem Tag, als sie ihre Tochter nach einer schwierigen OP im Harzklinikum besuchte, hatte sie keine Symptome mehr“, sieht die Richterin keine Schuld bei der Angeklagten. "Also hat sie den Fragebogen in der Klinik korrekt ausgefüllt.“ Da die Frau wegen gefährliche Körperverletzung angeklagt war, erfordere die Tat auch einen bedingten Vorsatz. Dieser sei der Angeklagten nach Meinung der Richterin ebenfalls nicht nachzuweisen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.