Achtung! Neue Regeln für den Sommerurlaub wegen der Delta-Variante - wir beantworten alle Fragen

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Achtung! Neue Regeln für den Sommerurlaub wegen der Delta-Variante - wir beantworten alle Fragen

News (1 / 1) 29.06.2022 23:34 / Angela Symbolbild imago


Ab sofort gilt Portugal als Virusvariantengebiet. Aus diesem Grund hatten in den letzten Tagen tausende Urlauber das Land verlassen, um bei der Rückkehr nicht 14 Tagen in Quarantäne verbringen zu müssen. Nun jedoch haben viele Urlauber Angst vor einem Urlaub im Ausland, weil es durch die aktuelle Ausbreitung der Delta-Variante möglich ist, dass auch andere Länder innerhalb eines kurzen Zeitraums zum Virusvariantengebiet erklärt werden können. Hier nun die Antwort auf die wichtigsten Fragen für deutsche Urlauber, die im Sommer einen Auslandsurlaub antreten werden. .

Welche aktuellen Reiseregeln gelten im Augenblick ?

Das Robert-Koch-Institut stuft sämtliche Länder gemäß der dort vorliegenden Inzidenzwerte oder auftretenden Virusvarianten ein. Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet (Inzidenzwert über 50) müssen Urlauber bei der Rückkehr für 10 Tage in Quarantäne. Diese entfällt, wenn die Reiserückkehrer vollständig geimpft sind, einen negativen PCR-Test vorweisen oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Bei der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten (Inzidenzwert über 200) gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, aus der man sich nach 5 Tagen mit einem negativen PCR-Test freitesten kann. Geimpfte und Genesene müssen keine Quarantäne antreten. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten wird für alle Rückkehrer eine 14-tägige Quarantäne fällig. Diese gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Ist die aktuell grassierende Delta-Variante wirklich gefährlicher?

Um diese Frage zu beantworten, liegen bisher noch nicht genügend Daten vor. Es scheint erwiesen zu sein, dass die Delta-Variante deutlich ansteckender als andere Varianten ist, allerdings scheint sie nicht tödlicher zu sein. Allerdings legt eine schottische Studie nahe, dass das Risiko auf einen Krankenhausaufenthalt für ungeimpfte Personen scheinbar doppelt so hoch ist, wie bei anderen Varianten.

Was passiert bei Änderung der Einstufung des Urlaubslandes?

Die Reisenden richten sich bei der Einreise immer nach dem aktuellen Status des Urlaubslandes, erklärt Anwältin Nicole Mutschke. Wer also eine Reise antritt und während seines Aufenthaltes ändert sich der jeweilige Status des Urlaubslandes, muss die geltenden Regelungen für sein Urlaubsland bei der Einreise beachten. "Soweit das Urlaubsland ,nur‘ zum Risikogebiet erklärt wird, kann eine Quarantäne vermieden werden. Entweder durch Vorlage eines Impfausweises, Genesenen-Ausweises oder durch einen negativen Corona-Test“, informiert Anwältin Mutschke. Probleme gibt es, wenn das Urlaubsland während des Aufenthalts zum Virusvariantengebiet erklärt wird. Dann muss nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne angetreten werden. "Diese Quarantäne kann auch nicht vermieden werden. Nicht durch einen negativen Testnachweis und auch nicht für Geimpfte oder Genesene“, stellt Anwältin Mutschke klar. Ein Abbruch der Reise ist nicht notwendig, wenn das Urlaubsland zum Virusvariantengebiet wird. Deutsche Staatsangehörige und Menschen mit primärem Wohnsitz in Deutschland dürfen nämlich grundsätzlich nach Deutschland einreisen. "Insoweit ist es nicht erforderlich, den Urlaub abzubrechen. Reiseveranstalter haben bereits in der Vergangenheit oft Ansprüche von Kunden in Bezug auf einen Abbruch der Reise zurückweisen“, äussert auch Anwältin Mutschke. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, was passiert bei einer Quarantäne mit dem Arbeitgeber. "War das Urlaubsland vorher nicht einmal als Risikogebiet bezeichnet, muss man sich keine Sorgen machen. Für die Zeit der Quarantäne bekommen Arbeitnehmer wie Selbstständige gleichermaßen grundsätzlich weiter Entgelt beziehungsweise eine staatliche Entschädigung.“

Hier kann es brenzlig werden