Zukünftig sollen auch wieder Versammlungen wie Demos ohne Begrenzung der Teilnehmer erlaubt werden. Private Feiern im Familien- oder Bekanntenkreis bleiben allerdings weiter beschränkt. Hier dürfen maximal 70 Gäste draußen und 30 Gäste in geschlossenen Räumen empfangen werden. Zudem fallen die Beschränkungen der Kontakte im öffentlichen Raum weg. Diese waren zuvor auf zehn Personen beschränkt worden. Diese Anzahl soll nun lediglich noch
für wilde Feiern mit fremden Gästen gelten. An der frischen Luft wird auch die Maskenpflicht wegfallen. Lediglich in geschlossen Räumen, wo Abstandhalten nicht möglich ist, soll die Maskenpflicht auch weiter gelten. Getragen werden muss die Maske dann noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen, Bibliotheken, Konzerthäusern, Kinos, Theatern, Messen, Ausstellungen, Spielhallen und Casinos. Überall dort sollen auch weiterhin Kontaktdaten erfasst werden
Und offenbar plant man Brandenburg sogar die Bordelle mit Einschränkungen wieder zu öffnen. An der sexuellen Dienstleistung dürfen dann allerdings nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sein. Zudem müssen Name und Adresse der Partner erfasst werden. Solange die sexuelle Dienstleistung nicht erbracht wird, gilt auch im Bordell, dass alle Anwesenden Maske tragen und Abstand halten. Weiterhin verboten bleiben sollen die sogenannten Prostitutionsveranstaltungen. Dazu zählen laut Definition per Gesetz Orgien oder auch der Besuch von Swingerclubs. Voraussichtlich am Dienstag soll diese neue Verordnung beschlossen werden und dann ab dem 16. Juni in Kraft treten. Kurzfristig könnte es allerdings noch Änderungen geben.