Corona-Lüge?! Haben uns die Krankenhäuser belogen - Brisanter Bericht des Bundesrechnungshofes aufgetaucht

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Corona-Lüge?! Haben uns die Krankenhäuser belogen - Brisanter Bericht des Bundesrechnungshofes aufgetaucht

News (1 / 1) 11.06.2022 23:33 / Simo Symbolbild imago


Ein brisanter Bericht des Bundesrechungshofes wirft nun ein schlechtes Licht auf das Management der Corona-Krise. Denn wie es scheint, hatten die deutschen Krankenhäuser während der Corona-Pandemie offenbar weniger freie Intensivbetten gemeldet, als tatsächlich verfügbar gewesen seien. Wurden auf diese Weise etwa zusätzliche Gelder erschlichen?

Bericht des Bundesrechnungshofes sorgt für Aufregung

Der gerade veröffentlichte Bericht des Bundesrechnungshofs war erst am Mittwoch dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt worden. Und er enthält den schlimmen Verdacht, dass bei der Belegung der Intensivbetten während der Corona-Pandemie offenbar falsche Zahlen angegeben worden waren,. Häufig war die Belegung der Intensivbetten entscheidend bei der Diskussion, ob Deutschland einen Lockdown antreten sollte oder nicht. Besonders brisant macht die ganze Sache auch, dass der Rechnungshof offenbar feststellt, dass sowohl das Robert-Koch-Institut (RKI) als auch die Bundesregierung über die Trickserei informiert waren. Schon am 11. Januar des Jahres hatte das RKI vermutete, "dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren.“ Über diese Vermutung war auch das deutsche Gesundheitsministerium (BMG) von Minister Jens Spahn (41, CDU) informiert worden. Denn offenbar erfolgte die Angabe von zu wenig freien Intensivbetten aus finanziellem Anreiz. Durch die Meldung weniger freier Intensivbetten könnte der Anteil der frei betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungsplätze auf unter 25 Prozent gedrückt worden sein, was den Kliniken dann Ausgleichzahlung eingebracht haben könnte, vermutet der Bundesrechnungshof. Im Klartext heißt dies, dass die Anzahl der freien Intensivbetten herabgesetzt wurde, um Ausgleichszahlungen vom Staat zu erhalten.

Dies ist seit November 2020 immer dann üblich, wenn 75 % der Intensivkapazitäten ausgelastet sind und der Inzidenzwert in den entsprechenden Regionen über 50 liegt.