Nach Dobrindts Angaben hängen derzeit rund 20 Verordnungen direkt von der festgestellten Notlage ab - etwa Verordnungen zu Testangeboten und zur Unterstützung von Eltern im Falle pandemiebedingter Kita- und Schulschließungen. Der Wunsch, diese Verordnungen zunächst beizubehalten, sei einer der Gründe für die geplante Verlängerung der Notlage.
Die erst im April eingeführte Bundesnotbremse sieht hingegen vor, dass der Bund einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen in Gebieten mit hohen Inzidenzwerten durchsetzen kann. Derart hohe Inzidenzen werden derzeit allerdings nicht mehr verzeichnet. Deswegen soll die Notbremsenregelung nicht über den Juni hinaus verlängert werden.
Laut Dobrindt ist noch völlig unklar, ob die epidemische Notlage nach dem nun anvisierten Enddatum 30. September noch einmal verlängert werden soll. Der Bundestag könnte am 7. September über diese Frage entscheiden - dann kommt er zu seiner einzigen geplanten Plenarsitzung zwischen der Sommerpause und der Bundestagswahl zusammen.