In Deutschland erhalten mehr als 20 Millionen Menschen zur Zeit eine Rente. Aus diesem Grund dürften die Urteile nun eine ziemlich große Auswirkungen auf die Staatskasse haben. An den aktuellen Regeln hat der Bundesfinanzhof nichts Grundsätzliches auszusetzen: "Die Übergangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz", erklärte Förster diesen Punkt. Allerdings ist unter Experten die konkrete Ausgestaltung der 35-jährigen Übergangsphase strittig. Und in diesem Punkt hat der Bundesfinanzhof jetzt mit seinem Urteil steuerliches Neuland betreten. Denn in dieser Übergangszeit steigt die Besteuerung der ausgezahlten Rente schrittweise an, während die Steuerlast der Rentenbeiträge zu Zeiten des Arbeitslebens weiter sinke. Ab 2025 werden diese dann vollständig steuerbefreit sein, doch die dann ab 2040 ausbezahlten Renten müssen voll versteuert werden. Zwar sollen die Beiträge zuvor insgesamt 15 Jahre lang voll absetzbar sein, doch normalerweise dauert ein Arbeitsleben deutlich länger als 15 Jahre. Basierend auf diesem Argument wird von Kritiker seit Jahren aufgezeigt, dass sich durch diese Tatsache eine verbotene doppelte Besteuerung der Renten und Rentenbeiträgen ergebe. Nach dem nun ergangenen Urteil muss ein Rentner so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er mit seinem Beitrag aus versteuertem Einkommen einbezahlt hat. Nach den Berechnungsparametern des Bundesfinanzhofs sei dies künftig für viele Rentner nicht mehr gewährleistet.
Nachdem bereits eine 1. Klage gegen diese Praxis gescheitert war, hat der Bundesfinanzhof in München nun auch eine zweite vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. Denn die Rechte der Kläger würden durch die aktuelle Praxis nicht verletzt werden. Die aktuelle Klage war von einem
ehemaliger Zahnarzt aus Hessen und dessen Frau eingereicht worden, Beide hatten dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung ihrer Renten vorgeworfen. Denn der Bundesfinanzhof machte deutlich, dass er die Gefahr einer doppelten Besteuerung nicht bei denjenigen Personen sieht, die seit mehr als einem Jahrzehnt in Rente sind, sondern bei denjenigen Personen, die in Zukunft Rente empfangen werden.