Nach der Bundestagswahl im Herbst wartet offenbar bereits eine Menge Arbeit auf den neuen Finanzminister. Grund dafür ist, dass nach der aktuell geltenden Praxis viele Rentner nach Auffasssung des Bundes der Steuerzahler zu hoch besteuert werden. Trotzdem hat der
Bundesfinanzhof in München nun gleich zwei Klagen gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen.
Wie der X. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag verkündete, seien die aktuelle Regelungen hinsichtlich der Rentenbesteuerung rechtens. "Die Revision ist unbegründet, weil keine doppelte Besteuerung vorliegt", erklärte die Vorsitzende Jutta Förster. In einem ersten Fall hatte ein ehemaliger Steuerberater aus Baden-Württemberg geklagt, weil der Fiskus in seinen Augen eine rechtswidrige doppelte Besteuerung der eigenen Rente vorgenommen hatte. Im speziellen Fall ging es um die seit 2005 laufende Umstellung der Rentenbesteuerung, deren Abschluss erst im Jahr 2040 erfolgen soll. Vor dem Jahr 2005 wurden die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer noch "vorgelagert" besteuert. Doch seit der Änderung hat die Umstellung auf eine "nachgelagerte" Besteuerung der ausgezahlten Rente begonnen. "Die Übergangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz", machte die Vorsitzende des Bundesfinanzhofs deutlcih klar.
Trotz des Urteils sieht der Bundesfinanzhof offenbar in den kommenden Jahren die Gefahr, dass deutsche Rentner dann eine überhöhte Steuerlast tragen müssen. Diese Gefahr wird vom X. Senat in seinem verkündeten Urteil auch explizit erwähnt. Denn das höchste deutsche Finanzgericht kommt in seinem Urteil zu der Einschätzung, dass weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zur Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente einbezogen werden dürfen. Zwar hat dies erst einmal keine unmittelbaren Auswirkungen, könnte jedoch in Zukunft große Probleme verursachen. Offenbar legt der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil dem Bundesfinanzministerium eine Änderung der aktuell gültigen Praxis bei der Rentenbesteuerung nahe. So diene der Grundfreibetrag zur Absicherung des Existenzminimums und sollte dann nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden. "Unsere Antwort lautet nein", erklärte die Senatsvorsitzende Förster hinsichtlich dieser strittigen Frage, die unter den Steuerrechtlern nun schon seit 20 Jahren diskutiert wird.