Dies geschieht mit den beiden Einträgen der Impfungen im Impfpass oder auch dem speziell ausgestellten Impf-Dokument, das der Arzt automatisch nach der Impfung ausstellt. Bei der Verabreichung jeder Dosis kommt ein Aufkleber in den Impfpass auf dem auch immer das Datum der jeweiligen Impfung ersichtlich ist. Eine Impfung mit einem in der EU nich zugelassenen Impfstoff, wie beispielsweise das Vakzin Sputnik V wird bis zu dessen Zulassung von den Behörden nicht anerkannt. Demnächst soll dann auch endlich der digitale Impfpass kommen. Dieser wird zur Zeit allerdings noch von den Behörden getestet. Für seine Einführung ist ein Termin Ende Mai oder Anfang Juni im Gespräch. Dann soll das digitale Impfzertifikat in einer Corona-Warn-App oder einer anderen App angezeigt werden, damit die Bundesbürger nicht immer ihren Impfpass bei sich haben müssen. Jede Impfdosis wird dann einen eigenen QR-Code erhalten. Dieser soll dann direkt nach der Impfung mit der Corona-Warn-App gescannt und gespeichert werden. Menschen, die schon vor dem Start dieses Systems geimpft worden sin, können das Zertifikat beim Arzt oder in einer Apotheke dann nachträglich erstellen lassen.
Ein vorbildliches System dafür hat man in der Gemeinde Sonnenberg in Thüringen gefunden, wo die man den Patienten unaufgefordert ein entsprechendes Dokument nach ihrer Erkrankung ausstellt. Überall sonst gilt bisher ein positiver PCR-Test als Nachweis. Aber hier muss man aufpassen. Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage alt sein und darf auch nicht älter als 6 Monate sein. Denn wer vor mehr als einem halben Jahr erkrankt ist, der gilt dann erneut als ungeimpft. Bisher verfügen Geimpfte und Genesene nur über sehr wenige Vorteile gegenüber nicht geimpften Personen. Doch mittelfristig ist zu erwarten, dass sowohl Bund als auch Länder weitere Lockerungen für Geimpfte und Genesene verabschieden werden.