Bund plant endlich Lockerungen! Zahl der geimpften Personen in Deutschland steigt deutlich an

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Bund plant endlich Lockerungen! Zahl der geimpften Personen in Deutschland steigt deutlich an

News (1 / 1) 25.04.2022 23:34 / Julia Symbolbild imago


Nachdem seit einigen Wochen auch die Hausarztpraxen in den Impfprozess miteinbezogen wurden, hat Deutschland endlich den Impfturbo gezündet. Insgesamt 6 Milionen Menschen sind vollständig gegen das Virus immunisiert worden. Weitere 2,9 Millionen Menschen gelten nach einer überstandenen Infektion zur Zeit als immun. Nun will die Bundesregierung beratschlagen, wie zukünftige mit geimpften und immunen Personen verfahren werden soll.

Lockerungen der Beschränkungen für geimpfte und genesene Personen geplant

Allem Anschein nach plant die Bundesregierung schon bald Lockerungen für diejenigen Bundesbürger, die sich gegen das Coronavirus impfen gelassen haben oder von einer Covid-19-Erkrankung vollständig genesen sind. "Wenn wissenschaftlich hinreichend belegt" sei, dass die genannten Personengruppen nicht ansteckend seien oder nur ein geringes Restrisiko für eine Weiterübertragung des Virus bestehe, dann sollen viele der zur Zeit gültigen Schutzmaßnahmen weder erforderlich noch angemessen sein. So jedesfall steht es in einem von der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier. Dieses diente als Entwurf für die Diskussion des am Montag geplanten Impfgipfel zwischen Bund und Ländern. Diskutiert werden soll unter anderem über die Einreiseregelungen und den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen. Dann sollen für Geimpfte und Genesene dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, wie sie in den Gebieten angewendet werden, die bei der Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 in diesen Gebieten für die negativ getesteten Personen gelten. Wer aus sogenannten Virusvariantengebieten einreist, soll jedoch zunächst keine Erleichterungen zugestanden bekommen. Zudem soll die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske und das Einhalten von Abständen für Geimpfte, Genesene und Getestete auch weiterhin gültig bleiben.

Keine Ansprüche zum Eintritt in bestimmte Einrichtung