Seit dem Wochenende ist das "Notbremsen“- Gesetz gültig! In der Nacht von Freitag auf Samstag gibt es in allen Regionen Deutschlands, in denen der Inzidenzwert von 100 überschritten wird, eine nächtliche Ausgangssperre. Zu dieser Zeit dürfen die Bürger sich dann nur noch aus trifftigen Gründen außerhalb ihrer Wohnungen aufhalten.
Die umstrittene Ausgangssperre gilt jeden Abend ab 22 Uhr bis um 5 Uhr am nächsten Morgen und ist aktuell in 354 von 412 Landkreisen in Deutschland gültig. Wer sich trotzdem ohne trifftigen Grund auf der Straße aufhält und von der Polizei erwischt wird, dem drohen empfindliche Geldbußen bis zu 25.000 Euro. Doch nun wird sich offenbar das Bundesverfssungsgericht in Karlsruhe mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes befassen müssen. Denn bis jetzt sind dort insgesamt 25 Klagen eingegangen. Darunter befindet sich auch eine Verfassungsbeschwerde der Freien Wähler, die schon am Donnerstag unmittelbar nach der Entscheidung im Bundesrat per Fax und Kurier eingereicht worden war. Nun müssen die Verfassugsrichter zügig entscheiden, ob sie sich im Eilverfahren mit diesen Klagen befassen werden oder ob sie den Anträgen auf eine einstweilige Anordnung stattgeben, mit denen die Ausgangssperre vorläufig ausgesetzt werden könnten. Wegen der Beschränkung der Maßnahmen bis Ende Juni gilt es als wahrscheinlich, dass die Klagen im Eilverfahren entschieden werden.