Vorsicht! So hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen den Bundes-Lockdown!

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Vorsicht! So hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen den Bundes-Lockdown!

News (2 / 1) 24.04.2022 23:34 / Angela Symbolbild imago


Diese Regelung sorgt nun für Verwirrung. Müsste nun nicht auch der Nachtzug von München nach Berlin (23 Uhr bis 6.32 Uhr) gestrichen werden? "Nein“, verdeutlicht ein Bahnsprecher, von Seiten der Bahn sei geplant "einen verlässlichen Fahrplan aufrechtzuerhalten“, um den Berufspendlern die Anfahrt zum Arbeitsplatz zu ermöglichen. Anders sieht die Sache allerdings bei Privatreisen aus. Leute, die einfach nur Verwandte besuchen wollen, dürften den Zug beispielsweise dann nicht nützen und dies soll offenbar streng kontrolliert werden. Auch auf den Autobahnen sollen Kontrollen durchgeführt werden. "Die Polizei wird konsequent auf die Einhaltung der Corona-Regeln achten – und da, wo es erforderlich ist, Verstöße schnell ahnden“, kündigt der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl an. Und hier könnte es durchaus teuer werden. "Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro bestraft werden“, kündigt Strobl an. Aus Kulanz wird die Bahn ihren Kunden allerdings anbieten, Tickets kostenlos umzubuchen, falls diese eine Fahrt wegen der aktuellen Ausgangsbeschränkungen nicht antreten könnten. "Für Kunden, die ihre Reise aufgrund der Bundes-Notbremse nicht wie geplant antreten können, finden wir individuelle Lösungen. Diese Kunden bitten wir, sich an unseren Kundenservice zu wenden“, verkündet ein Sprecher der Bahn.

Fluglinien und Reisekonzerne wollen Regelung mit der Bundesregierung erreichen

Noch jedoch gibt es Härtefälle, die im schlimmsten Fall richtig teuer werden könnten. Beispiel gefällig? So könnte zum Beispiel ein Urlauber, dessen Flieger morgens um 6 Uhr vom Flughafen Düsseldorf nach Mallorca abhebt Probleme bekommen, wenn er die Anreise zum Flughafen im Auto innerhalb der Ausgangssperre antritt. Denn die Anreise mit "touristischem Ziel" fällt nicht unter die trifftigen Gründe, die für eine Ausnahme bei der Ausgangssperre gelten. Aus diesem Grund sollen sich bereits Reisekonzerne und Fluglinien um eine dringende Krisen-Sitzung mit der Bundesregierung bemühen. TUI kündigte an, bis zu einer Regelung in dieser Frage zu versuchen, seine Flüge zu Zeiten anzubieten, bei denen die Passagiere nicht während der Ausgangssperre anreisen müssten. Allerdings sollten diese Streitfälle wegen der Anreise zu einem Flug schnell geklärt werden, damit dadurch nicht ein neues Chaos entsteht.