Es war klar das es kommt, nun ist es aber endgültig offiziell! Arbeitgeber müssen kostenlose Tests für Angestellte anbieten. So soll das Ganze nun umgesetzt werden.
Beschäftigte in deutschen Unternehmen haben ab sofort das Recht auf regelmäßige kostenlose Corona-Tests im Betrieb. Am Dienstag trat eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Kraft, die für alle, die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal wöchentlich ein Testangebot vorsieht, Beschäftigte mit häufigem Kundenkontakt oder in körpernahen Dienstleistungen haben das Recht auf zwei Tests pro Woche. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die verschärfte Testpflicht, Kritik kam vom Handwerk.
Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zweimal wöchentlich ein Testangebot erhalten. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Testen kostenlos, denn die Kosten trägt der Arbeitgeber, und es ist freiwillig. Die Art der Tests ist dabei egal - es können Schnell- oder Selbsttests sein.
Heil hatte die Verordnung am Dienstag vergangener Woche vom Kabinett absegnen lassen, sie trat nun fünf Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Juni. Kontrollieren sollen die neue Testpflicht die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder - etwa auf Beschwerde von Arbeitnehmern hin.