Merkels "Notbremse" Verfassungswiedrig? Juristen bezeichnen geplante Ausgangssperre als nicht zulässig!

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Merkels "Notbremse" Verfassungswiedrig? Juristen bezeichnen geplante Ausgangssperre als nicht zulässig!

News (2 / 1) 17.04.2022 23:34 / Tim Symbolbild imago


Selbst in der Koalition mit der SPD hat Merkel einen schweren Stand.

"Das Virus verzeiht keine Halbherzigkeiten, sie machen alles nur noch schwerer. Das Virus verzeiht kein Zögern, es dauert alles nur noch länger. Das Virus lässt nicht mit sich verhandeln, es versteht nur eine einzige Sprache, die Sprache der Entschlossenheit.", hatte die Kanzlerin ihre geplanten Maßnahmen in einer Sitzung der Koalition verteidigt. Doch viele Politiker sind damit offenbar nicht einverstanden. Linken-Fraktionschef Diemar Bartsch (63) sprach in diesem Zusammenhang von einer "unverhältnismäßigen Maßnahme". Aus der Reihe von Koalitionspartner SPD werden Ausnahmen bei der Ausgangssperre für Jogger und Spaziergänger gefordert. FDP-Chef Christian Lindner kündigte gleich nach der Sitzung eine Verfassungsbeschwerde gegen Merkels Pläne an. Auch der saarländische Regierungschef Tobias Hans (CDU) hatte Merkels Pläne als als zu unflexibel zurückgewiesen. Dessen hessischer Amtskollege Volker Bouffier (CDU) befürchte ebenfalls rechtliche Bedenken gegen die geplanten Ausgangsbeschränkungen.

Juristen warnen vor Ausgangssperren

Doch nicht nur von den Politikern bekommt die Kanzlerin Gegenwind. Jetzt schalten sich auch die Bundestags-Juristen in die Diskussion ein. Denn diese sehen die vorgeschlagene Ausgangssperre als "kritisch". Ein Gutachten lässt starke Zweifel aufkommen, ob der Plan der Kanzlerin "einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte". Vor allem in Sachen Ausgangssperren sind sich die Experten nicht sicher "in welchem Maße die Ausgangssperre wirksam ist" und ob man mit anderen und weniger einschneidenden Maßnahmen nicht bessere Resultate erzielen können. Zudem sehen die Juristen auch kritisch, dass keine Unterscheidung zwischen geimpften und nicht-geimpften Personen gemacht werde. Viele Juristen vertreten außerdem die Ansicht, dass alleine der Inzidenzwert kein ausreichender Grund für eine Ausgangssperre darstelle. Deshalb forderten sie weitere Faktoren, damit die Entscheidung nicht zu leicht rechtlich angreifbar sei. Diesen Standpunkt soll offenbar auch das Gesundheitsministerium von Jens Spahn vertreten. "Tatsächlich wird der reale Schweregrad der Pandemie durch andere Parameter abgebildet", hatte Spahns Ministerium schriftlich an den Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (69, FDP) geschrieben. Zudem haben in den letzten Tagen zahlreiche deutsche Top-Juristen die Pläne der Kanzlerin als "verfassungswidrig" bezeichnet. Man darf also gespannt sein, welche Entscheidungen die Politik in dieser Hinsicht in den nächsten Tagen fällen wird.