Eine Abänderung des Infektionsschutzgesetzes soll sicherstellen, dass künftig die Lockdown-Maßnahmen für ganz Deutschland von der Bundesregierung bestimmt werden können. Damit wird der Weg frei für ein einheitliches Vorgehen in der Corona-Pandemie. Künftig soll dann ab eine Inzidenzwert von 100 automatisch die sogenannte Notbremse in Kraft treten. Dann wird es in den betroffenen Gebieten keine Ausnahmen mehr geben.
Aktuell hat sich die Pandemie-Lage in Deutschland zugespitzt. Zur Zeit wären nämlich bereits 284 der insgesamt knapp über 400 Landkreise und kreisfreien Städte von der Gesetzesänderung betroffen. Überall dort würden dann schärfere Regeln gelten, die von den Bundesländern konsequent umgesetzt werden müssten. Zu den zu treffenden Maßnahmen gehören dann eine Ausgangssperre für die Bewohner zwischen 21 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen. Zudem müssten sämtliche Geschäfte vor Ort wieder schließen. Ausgenommen von dieser Maßnahme bleiben lediglich Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Gartencenter, Tankstellen und Buchläden. Schüler, die Präsenunterricht beiwohnen, müssen sich mindestens 2 Mal die Woche auf das Virus testen lassen. Die Unternehmen werden angewiesen so vielen Mitarbeitern wie möglich die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Diese Maßnahmen würden dann so lange gültig bleiben, bis die Zahlen vor Ort mindestens 3 Tage lang unter den Inzidenzwert von 100 rutschen. Wird sogar ein Inzidenzwert von 200 erreicht, müssen die betroffenen Gebiete auch sämtliche Schulen schließen. Nach den Zahlen vom Sonntag wäre diese Maßnahme in aktuell 42 Landkreisen in Deutschland notwendig. Ausnahmen wären nur noch für die Notbetreuung und Abschlußklassen möglich. Überall dort, wo die Inzidenzwert unter 100 liegen, liegt die Entscheidungsgewalt über die Maßnahmen weiterhin bei den jeweiligen Landesregierungen.