Mittlerweile hält die Corona-Pandemie die Welt mehr als 1 Jahr in Atem. Kein Wunder, dass sich viele Bunderbürger nichts sehnlicher wünschen als einen Urlaub an einem sonnigen Strand. Doch noch ist eine Besserung in der Pandemie noch immer nicht in Sicht. Auf dem Bund-Länder-Gipfel wurde von Seiten der Politik nun alles mögliche versucht, um die Bundesbürger von Reisen in den Osterferien abzuhalten.
Die Osterferien stehen quasi vor der Tür. Doch auch in diesem Jahr wird die Corona-Pandemie den Bundesbürgern einen dicken Strich durch die Rechnung machen. Denn ein paar Tage am Strand, eine kleine Städtereise oder sogar ein schlichtes Ferienhaus irgendwo im Grünen wird sich dank der aktuellen Infektionslage kaum realisieren lassen. Die Politik fordert die Bundesbürger nicht nur dazu auf, so weit wie möglich auf Reisen in der Osterzeit zu verzichten, sondern versucht auch gezielt diese Reisen im rechtlich möglichen Rahmen zu erschweren. Hier nun ein kleiner Überblick was möglich ist und was nicht.
Die Mobilität der Bundesbürger wird nach den neuen Maßnahmen nicht eingeschränkt. Man kann also theoretisch überall hinfahren, wird dann vor Ort aber keine Unterkunft finden. Denn auch weiterhin sollen Hotels und Ferienwohnungen über die Osterferien geschlossen bleiben. Übernachtungen sind weiter nur in Fällen von beruflichen Reisen erlaubt. Die meisten Bundesländer verbieten sogar Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen wenn Verwandte besucht werden. Zu Ostern wird es keine Ausnahme von dieser Regel geben. Wie genau die einzelnen Bundesländer diese Vorgabe auslegen, ist in ihren Länderverordnungen geregelt.