Wenn sich Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung nicht einigen könnten, könne die Entscheidung einem der beiden übertragen werden, stellte das OLG fest. Impfen sei eine solche wichtige Sache.
Dabei sei die Entscheidungskompetenz dem Elternteil zu übertragen, "dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kinds besser gerecht wird". Es könne davon ausgegangen werden, dass eine an den Empfehlungen der Stiko orientierte Entscheidung hier das bessere Konzept sei.