Impfen oder nicht, schon bei uns Erwachsenen durchaus keine leichte Entscheidung - und auch nicht jeder ist bereit sich zu impfen. Noch schwieriger wird es bei Kindern, hier gibt es nun aber ein Grundsatzurteil - und das birgt einiges an Sprengstoff! Nur EIN Elternteil reicht um eine Impfung zu entscheiden - und zwar dieses:
Wenn sich die Eltern uneins sind, ob das gemeinsame Kind geimpft werden soll, kann derjenige Elternteil entscheiden, der sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Donnerstag und wies damit die Beschwerde eines Vaters zurück. Der Vater wollte das Kind nicht gemäß Stiko-Empfehlungen impfen lassen, die Mutter schon. (Az. 6 UF 3/21)
Da beide gemeinsam das Sorgerecht ausüben und sich nicht einig wurden, musste das Amtsgericht entscheiden. Es übertrug die Entscheidungsbefugis bei Standardimpfungen der Mutter. Dagegen legte der Vater beim OLG Beschwerde ein, die nun zurückgewiesen wurde - die Begründung lautet so: