Die Ermittlungsbehörde erklärte die mehr als drei Jahre dauernden Ermittlungen bis zur Anklageerhebung mit dem lange zurückliegenden Tatvorwürfen. Wedel sei im Dezember 2019 vernommen worden und habe detailliert ausgesagt.
Eine international anerkannte Rechtspsychologin habe dazu im November vergangenen Jahres ein aussagepsychologisches Gutachten vorgelegt. Als Beweismittel führe die 20-seitige Anklage diese Gutachterin sowie über 20 Zeugen auf und Beweismittel.
Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht München I entscheiden. Der Vorwurf gegen Wedel wurde auch im Zuge der weltweiten "MeToo"-Bewegung eingeordnet, in der Frauen sexuelle Übergriffe gegen sich öffentlich machten, vor allem in den USA betrafen prominente Fälle das Filmgeschäft.