Seitdem in Deutschland die Impfungen gegen das heimtückische Coronavirus begonnen haben, wird darüber diskutiert, ob geimpfte Personen Vorteile gegenüber den Personen haben sollten, die noch nicht geimpft wurden. Denn spätestens wenn im Sommer genügend Impfstoff zur Verfügung steht, wird es zu dieser Debatte kommen. Nun hat sich Kanzlerin Angela Merkel in einem Interview zum Thema geäussert und dafür gesorgt, dass erneut eine Diskussion zu diesem Thema entflammt ist.
Nach einem Interview mit Kanzlerin Angela Merkel ist die Diskussion um "Sonderrechte für Geimpfte“, also die langsame Rückkehr von Freiheits- und Grundrechten an Bürger, nachdem diese gegen das Corona-Virus immun sind, erneut entfacht. Auslöser der Diskussion war ein Fernsehinterview von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dies hatte nämlich zu verstehen gegeben, dass eine Bevorzugung von geimpften Menschen durchaus möglich sei, wenn genügend Impfstoff für alle Bürger zur Verfügung stehe. "Dann muss man vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen, wer das nicht möchte, kann auch bestimmte Dinge nicht machen“, erklärte Merkel bei der ARD.
Bis jedoch nicht ausreichend Impfstoff vorhanden ist, sei es nicht möglich, ungeimpfte Menschen anders zu behandeln.
Schon bald soll sich die Situtation durch die Impfungen deutlich verbessern. Werden dann wieder Besuchen in Gatsstätten und Kneipen möglich sein? "Geimpfte werden hoffentlich im Laufe des Sommers ihre Freiheiten und Grundrechte zurückbekommen“, hofft Ingrid Hartges, die Chefin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Besonders wichtig sei es nach Hartges Meinung, "dass alle impfwilligen Menschen auch möglichst bald die Möglichkeit dazu haben. Erst wenn eine relevante Impfquote erreicht ist, die auch Jüngere erfasst, ist es sinnvoll für Gastronomen und Hoteliers, etwa den Zugang zu Veranstaltungen nur Geimpften zu gewähren“, erklärte Hartges, die die Auffassung vertritt, dass die letzte Entscheidung darüber allerdings jedem Gastgeber selbst freistehe. Hartges fordert bereits juristische Klarheit, ob Gastronomen und Hoteliers die Vorlage des Impfausweises verlangen könnten.