Der Berliner Senat hat bei seiner Sitzung am Dienstag neue Corona-Regeln beschlossen. So gilt ab sofort auch in Fahrzeugen eine Maskenpflicht. Außerdem wurde eine neue Regel hinsichtlich von Personalversammlungen in Firmen verabschiedet. Schon am 10. Februar werden sich dann die Spitzenpolitiker von Bund und Ländern treffen, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie zu beraten.
Am Dienstag hat sich der Senat von Berlin zu einer Sitzung getroffen und dabei Änderungen der aktuell gültigen Corona-Verordnung vorgenommen. Ab sofort müssen sämtliche Mitfahrer in einem Auto einen Mund-Nasen-Schutz tragen, lediglich der Fahrer des betreffenden Fahrzeugs ist von dieser Regel ausgenommen. Diese Regel ist zum Beispiel auch in Polizeifahrzeugen wichtig, in denen festgenommene Personen transportiert werden. Diese müssen also zukünftig obligatorisch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies Maskenpflicht soll ebenfalls bei Autokorsos obligatorisch gelten. Zuletzt waren mehrere Protestaktionen in Autokorsos durchgeführt worden. Einzige Ausnahme von der Regel: Personen aus dem gleichen Haussstand dürfen im Fahrzeug auf das Tragen der Maske verzichten. Eine weitere der Änderungen hat nur für größere Firmen Relevanz. Denn ab sofort dürfen Personalräte lediglich Präsenztreffen abhalten, bei denen weniger als 20 Personen anwesend sind. Außerdem wurde beschlossen, dass Menschen, die aus einem Gebiet mit Corona-Mutationen in die Stadt kommen ihre häusliche Quarantäne nicht verkürzen können. Zuvor war es mit einem negativen Test am 5. Tag nach der Rückkehr möglich gewesen die Quarantäne zu beenden.