In Krankenhäusern und Pflegeheimen darf Besuch von maximal zwei Personen gleichzeitig empfangen werden. Hier gilt weiterhin die Pflicht, einen negativen Corona-Test vorzulegen.
Stufe II: Der Inzidenzwert liegt 21 Tage lang stabil unter 50,
- können Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze auch für touristische Zwecke - unter Einsatz von Corona-Schnelltests - ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dafür wird ein Testregime erarbeitet.
- wird die Begrenzung der Gästezahl in der Gastronomie aufgehoben; die Abstandsregel bleibt einzuhalten.
- können Theater, Konzerthäuser und Kinos für einzelne Schulkohorten wieder öffnen.
- dürfen Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung öffnen.
- In kontaktarmen Sportarten können Sportgruppen für Kinder bis 12 Jahre in festen Kohorten mit maximal zehn Personen zugelassen werden, außerdem öffnen Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich.
- wird die Grenze zur Anzeigepflicht für Veranstaltungen religiöser Gemeinschaften angehoben.
- können Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen wieder Aktivitäten anbieten.
Es dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Die Schulen wechseln wieder vollständig in den Regelbetrieb. An den Hochschulen sind Präsenzlehr- und Erstsemesterveranstaltungen in Kohorten zulässig. Präsenzprüfungen finden unter Hygieneauflagen statt. Bibliotheken öffnen unter Hygieneauflagen.
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und streng begrenzter Teilnehmerzahl sind mit Hygienekonzept wieder zulässig. Für die Gastronomie wird die Gästebegrenzung aufgehoben, die Auslastung der Lokalitäten orientiert sich an der Abstandsregel. Auch Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen; Gäste müssen dabei feste Sitzplätze haben, ein Hygienekonzept ist erforderlich, die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden. Bei einer stabilen Entwicklung des Inzidenzwertes entfällt nach 21 Tagen die Sperrstunde für die Gastronomie.
Im Breitensport ist der Kontaktsport bei Bildung fester Gruppen nach 21 Tagen wieder erlaubt. Nach sieben Tagen öffnen Hallen- und Spaßbäder sowie Saunen wieder. Auch Freizeitparks dürfen wieder öffnen, Ausflugsschiffe wieder ablegen.
Theater, Konzerthäuser oder Kinos dürfen nun auch für die Allgemeinheit öffnen, allerdings mit einer begrenzten Personenzahl. Sportveranstaltungen im Profi- wie im Amateurbereich dürfen wieder mit einer zunächst begrenzten Zuschauerzahl stattfinden, wenn der Inzidenzwert 21 Tage unter 35 liegt. Für religiöse Veranstaltungen wird die Teilnehmerzahl angehoben. Für Pflegeheime und Krankenhäuser sollen – abgesichert durch ein Hygienekonzept - erweiterte Besuchsmöglichkeiten gelten.