Zwar garantiert das Grundgesetz die "ungestörte Religionsausübung". Allerdings ist nach dem neuen Infektionsschutzgesetz trotzdem ein Verbot von Gottesdiensten möglich, "falls auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) erheblich gefährdet wäre". Ohne Zweifel ist die Sache mit den Gottesdiensten für die Kirche eine Zwickmühle. Im Frühjahr waren die Kirchen von den Gläubigen kritisiert worden, da sie Gottesdienste und seelsorgerische Arbeit zu schnell eingestellt hatten. Aus diesem Grund hatten die Kirchen in den vergangenen Wochen und Monaten viel Zeit in die Entwicklung neuer Konzepte für Gottesdienste unter Einhaltung der Hygienevorschriften gesteckt. Man darf also gespannt sein, welche Entscheidung letztendlich getroffen werden wird.