In seiner Begründung erklärte das Gericht: Ein Feuerwerksverbot sei nicht als objektiv notwendige Infektionsschutzmaßnahme anzusehen. Eine derartige Maßnahme sei folglich nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk hätten keinesfalls „das Potenzial, infektionsrelevante Ansammlungen einer größeren Zahl von Personen zu provozieren“. Auch die Behandlungen von durch Feuerwerk verletzten Personen, sei kein ausreichender Grund für ein Verbot. Folglich darf nun in Niedersachsen an Silvester geballert werden.
Die Klage vor dem Lüneburger Gericht war von einem Mann aus einer niedersächsischen Gemeinde eingereicht worden, der mit einem Normenkontrollantrag gegen das Feuerwerksverbot vorgegangen war. In der Praxis heißt dies, dass nun die normalen Bürger in Niedersachsen ballern dürfen. Weiterhin verboten bleibt Feuerwerk von professionellen Veranstaltern. Einen kleinen Schönheitsfehler hat die Sache aber doch. Denn einen Verkauf von Feuerwerkskörpern wird es in diesem Jahr auch in Niedersachsen nicht geben. Vor kurzem war nämlich von der Bundesregierung bundesweit ein Verkaufsverbot für Böller und Raketen beschlossen worden.