1.500 Euro Corona-Bonus für Arbeitnehmer! Wer hat Anspruch auf die steuerfreie Sonderzahlung?

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1.500 Euro Corona-Bonus für Arbeitnehmer! Wer hat Anspruch auf die steuerfreie Sonderzahlung?

News (2 / 1) 12.12.2021 00:33 / Julia Symbolbild imago


nicht alle Unternehmen geben ihren Angestellten einen Corona-Bonus. Leider besteht nämlich kein gesetzlicher Anspruch auf die Sonderzahlung. Zunächst hatten lediglich Pflegekräfte bereits einen Bonus zwischen 1.000 bis maximal 1.500 Euro erhalten. Auch hier war dies allerdings nur der Fall, wenn das beschäftigende Unternehmen einen entsprechenden Antrag ausgefüllt hat. Zum Teil haben auch Unternehmen im Lebensmittelhandel ihre Mitarbeiter mit einem Bonus entlohnt. Diese Angestellten konnten sich entweder über Sonderzahlungen, Zusatzurlaub oder Wertgutscheine freuen. Beispielsweise haben Aldi Süd und Aldi Nord bereits 20 Millionen Euro unter den eigenen Mitarbeitern ausgezahlt. Dort haben alle Mitarbeiter zwischen 100 bis 250 Euro in Warenhgutscheinen erhalten. Nach offiziellen Informationen haben auch Lidl, Kaufland, die Rewe Group, Tegut, Netto und Edeka ihre Mitarbeiter auf diese Weise belohnt. Bei der Globus-Gruppe gab es nicht nur Warengutscheinen, sondern außerdem zusätzliche Urlaubstage für die Angestellten

Unternehmen sind nicht zur Auszahlung verpflichtet.

Ein rechtlicher Anspruch auf diese Sonderzahlung besteht jedoch nicht. Denn diese Sonderzahlungen werden auf freiwilliger Basis geleistet. Um das finanzielle Dankeschön für die Mitarbeiter auch attraktiv zu machen, sind die Sonderzahlungen bis 1.500 Euro sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Allerdings müssen die Sonderzahlungen zu diesem Zweck spätestens bis zum 31. Dezember 2020 auf den Bankkonten der Mitarbeiter verbucht sein