Corona-Betreuungsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen vor. Zudem urteilte das Gericht, dass die Stadt Münster die Vorgabe zur verschärfte Maskenpflicht nicht auf hohe Infektionszahlen stützen könnte. Am 27. November weist Münster 56,8 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner auf und hat damit einen der niedrigsten Inzidenzwerte im gesamten Bundesland.
Die Stadt Münster ist mit diesem Urteil natürlich nicht einverstanden. Aus diesem Grund kündigte sie bereits am Freitagnachmittag an, den Fall vor dem Oberverwaltungsgericht neu verhandeln zu lassen. Aus Sicht der Stadt seien die niedrigen Infektionszahlen eben genau wegen der Schutzmaßnahmen erreicht worden, die sogar über die vom Bundesland geforderten Maßnahmen hinausgegangen seien. Für die Stadt ist das Urteil des Verwaltungsgerichts daher nicht nachvollziehbar. "Selbstverständlich akzeptieren wir die Autorität der Gerichte und werden den Beschluss umgehend umsetzen, bis unsere Position in der nächsten Instanz erneut abgewogen wird. Ich gehe davon aus, dass der richterliche Beschluss von heute keinen Bestand haben wird“, gibt sich Oberbürgermeister Markus Lewe siegessicher.