Nun allerdings will die Bundesregierung den betroffenen Wirten und Restaurantbesitzer unter die Arme greifen. Der Staat bietet den Betrieben aus der Gastronomiebranche an insgesamt 75 % des Umsatzes vom November 2019 zu zahlen, um die finanziellen Auswirkungen des neuen Lockdowns abzufedern. Diese Mittel sollen direkt an die Eigentümer ausbezahlt werden. Die Details wie diese Hilfen beantragt werden können, werden am Donnerstag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und dem deutschen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgestellt. "Der November ist der Monat der Wahrheit“, erklärte Scholz, der auch Solo-Selbständige, Künstler und vielen andere Kleinunternehmer Hilfe anbietet. Man plane die Überbrückungshilfen teilweise umzuwandeln, damit diese nun auch für spezielle Branchen und Situationen nützen. Außerdem will Scholz KfW-Kreditprogramm weiterentwickeln, um den Unternehmen einen schnellen Zugriff auf finanzielle Mittel über deren Hausbank zu ermöglichen.
Die Hilfen für die Unternehmen wurden diesmal auch gleich im Beschlusspapier von Bund und Ländern verankert. Dort wird folgendes festgelegt: "Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.“ Zudem wid auch gleich die Größenordnung der Hilfen binden festgelegt. "Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.“