Ohne einen Ehevertrag, der klare Regelungen über das Vermögen im Falle einer Trennung festlegt, greift bei einer Scheidung automatisch das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet: Jeder Ehepartner behält das Vermögen, das er oder sie in die Ehe mitgebracht hat, während der sogenannte Zugewinn – also das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen – zwischen den Partnern geteilt wird. Doch laut Rudolf Haibach, einem Fachanwalt für Scheidungsrecht, könnte Bettina Wulff in diesem Fall "so gut wie nichts“ erhalten. Der Grund: Der größte Teil des Einkommens stammt aus dem Ehrensold von Christian Wulff, der brutto 214.000 Euro pro Jahr beträgt. Nach Abzug von Steuern und anderen Kosten würde Bettina Wulff theoretisch maximal die Hälfte dieses Betrags zustehen. Doch auch hier wird noch ihr eigener Verdienst als ehemalige PR-Beraterin abgezogen. Spannend wird auch die Frage nach dem gemeinsamen Haus: Stehen beide im Grundbuch, gehört jedem die Hälfte – und einer der beiden könnte sich vom anderen "auszahlen“ lassen. Ist jedoch nur Christian Wulff als Eigentümer eingetragen, hat Bettina keinerlei Ansprüche auf das Haus oder dessen Verkaufserlös.
Die anstehende Scheidung dürfte nicht nur emotional belastend sein, sondern auch finanziell spürbare Auswirkungen haben. Ohne einen Ehevertrag oder eine einvernehmliche Einigung kommen beide Parteien auf hohe Kosten – sowohl für das Gerichtsverfahren als auch für die Anwälte. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Streitwert, also dem Betrag, um den es im Verfahren geht. Hinzu kommen verschiedene Gebühren, sodass schnell ein fünfstelliger Betrag für jeden der beiden entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund wäre es für beide am sinnvollsten, sich außergerichtlich zu einigen und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Doch ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.