Viele Studenten sind durch die Epidemie rund um das ansteckenden Coronavirus ebenfalls in Not geraten. Vor allem in der Gastronomie sind viele Arbeitsplätze weggefallen mit denen die Studenten ihr Studium finanziert haben. Jetzt hat die Bundesregierung 100 Mio Euro als Hilfe bereitgestellt, die von den Studenten ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden kann.
Um die Studenten in Notlagen ein wenig zu unterstützen, können diese ab sofort für die Monate Juni, Juli und August Zuschüsse beantragt werden. Der monatliche Höchstbetrag für diese Hilfen liegt bei 500 Euro. Die Anträge für den Zuschuss können ab Dienstag (16. Juni) 12.00 Uhr unter der Internetadresse: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Dabei ist sowohl das Alter als auch das Semester des Studierenden unerheblich. Ausgeschlossen von der Hilfe sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium beziehungsweise dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen. Einziges Kriterium für die Vergabe des Zuschusses ist eine „pandemiebedingte“ und „akute Notlage“, zum Beispiel durch den Verlust des Jobs.