Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass Besserverdiener nicht von dem Bonus profitieren. Eine Familie mit zwei Kindern hat nichts von dem Kinderbonus, wenn die Eltern der Kinder im Jahr rund 90.000 Euro verdienen. Dieser Summe liegt ein monatlichen Einkommen von 3.300 Euro (Brutto) zu Grunde, das bei zwei Vollverdienern ziemlich schnell erreicht wird. Einen richtigen Geldvorteil bietet die Zahlung vor allem Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern. "Nicht verheiratete Eltern profitieren bis zu einem Einkommen von rund 33.900 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus. Verheiratete Eltern profitieren bis zu einer Einkommensgrenze von 67.800 Euro", berechnet Rauthöft. Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV oder Wohngeld gehen dagegen nicht leer aus. Diese Menschen erhalten die 300 Euro im vollen Umfang, zuzüglich zu ihren bewilligten Regelsätzen. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor einmalig 300 Euro pro Kind auszuzahlen. Die Zahlung selbst soll an das Kindergeld gekoppelt werden und in 3 Zahlungen zu je 100 Euro aufgeteilt werden. In diesem Fall würde sich das auszuzahlenden Kindergeld für 3 Monate um je 100 Euro erhöhen.