Als das Gutachten schließlich bestätigte, dass die Befestigungskonstruktion der Betonplatte unzureichend war, soll Bernhard B. es unterlassen haben, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen oder die Wand zu ersetzen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm daher Totschlag durch Unterlassen vor. Die Baustellenkontrolle lag in der Verantwortung des Landesbetriebs Straßen.NRW, dessen Mitarbeiter Vejran B. (59) und Detlev E. (59) verpflichtet waren, das Gutachten anzufordern. Trotz der Kenntnis über die unsichere Konstruktion haben sie dies versäumt, sodass die Lärmschutzwand weiterhin unsicher blieb. Ihnen wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.
Die Anwältin von Ingenieur Bernhard B., Dr. Kerstin Stirner, bestritt die Verantwortung ihres Mandanten für das Unglück. "Herr B. hat das Gutachten nicht zur Kenntnis genommen und nicht unterschlagen“, sagte sie vor Gericht. "Die Staatsanwaltschaft hat dafür bislang keinen Beweis erbracht. Als Bereichsleiter war es nicht seine Aufgabe, die Berechnung zu kennen oder zu überprüfen. Diese Verantwortung lag bei einem Bauleiter, der jedoch inzwischen verstorben ist.“ Auch die Anwälte von Detlev E. wiesen die Vorwürfe zurück, während Vejran B. sich nicht zu den Anschuldigungen äußerte. Der Prozess gegen die drei Männer wird bis zum 20. Dezember fortgesetzt.