Man sieht jetzt, dass die Bundeskanzlerin den Bundesländern weitreichend die Kontrolle über weitere Lockerungen überlässt. Diese dürfen von jetzt an in eigener Verantwortung über die schrittweise Öffnung in vielen Bereichen entscheiden. Die Ministerpräsidenten dürfen also Entscheidungen über den Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, die Öffnung von Musikschulen, Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Fahrschulen und Kosmetikstudios treffen. Gleiches gilt zudem für Theater, Kinos und Konzerthäuser. Hinter den Kulissen war es bereits vor dem Treffen zu harten und nervenaufreibenden Verhandlungen gekommen, bei denen die Stimmung der teilnehmenden Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten immer gereizter wurde.
Wie gereizt die Stimmung wirklich war, zeigt die Aussage der Bundeskanzlerin, dass sie "kurz davor war aufzugeben".
Vor allem bei der Lockerung der Kontaktbeschränkungen sei es zu einer langen und harten Diskussion gekommen. Schließlich habe Merkel nachgegeben, sich jedoch ein probates Mittel gesichert, um die Lockerungen der Bundesländern wieder rückgängig machen zu können, falls es in einigen Regionen von Deutschland zu einer erhöhten Anzahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus kommen sollte. Deshalb sind die Bundesländer dafür verantwortlich, dass es nicht zu einer erhöhten Anzahl von Neuinfektionen kommt. In diesem Fall hätte die Kanzlerin nämlich die Möglichkeit einen erneuten Lockdown für diese Regionen auszusprechen.