Schon im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Strafbefehle gegen Michael Wendler und Claudia Norberg erlassen (Az.: 143 Js 181/16). Diese Strafbefehle waren jeweils mit einer Bewährungsstrafe verbunden. Auf Claudia käme etwa 1 Jahr Gefängnis zu, während Michael mit sechs Monaten Gefängnis rechnen müsste. Claudia Norberg werden folgende Delikte zur Last gelegt: Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen und falscher Versicherung an Eidesstatt. Ihrem EX-Mann Michael Wendler wird Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen vorgeworfen. Beide hatten gegen die ausgestellten Strafbefehle Widerspruch eingelegt. Deshalb wird es nun zu einer öffentlichen Verhandlung kommen.
Hintergrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war die Pleite der Firma CNI (Claudia Norberg International), die bereits 2016 in die Insolvenz gegangen ist. Angeblich soll Claudia Vermögenswerte des Unternehmens unrechtmäßig auf Michael Wendler übertragen haben. Unter anderem geht es um die Namensrechte "Der Wendler" und die GEMA-Rechte von 176 Songs, die die Firma kurz vor der Insolvenz auf Michael Wendler übertragen haben soll und sie auf diese Weise der Insolvenmasse entzogen habe. Während Claudia Norberg bestätigte, von dem anstehend Gerichtstermin erfahren zu haben, wollte sich Michael Wendler bisher nicht äussern.