Haftbefehl gegen Steakhouse-Erbin Block! Dänemark stellt europäischen Haftbefehl für die Millionärin aus

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Haftbefehl gegen Steakhouse-Erbin Block! Dänemark stellt europäischen Haftbefehl für die Millionärin aus

Blaulicht (1 / 1) 03.01.2024 20:54 / Günter Symbolbild imago


Hamburg – Eine weitere dramatische Wendung ereignet sich im Konflikt um die Kinder von Christina Block (48), der Erbin des „Block House“-Steakhauses. Laut Informationen verschiedener Medien wurde nun ein europäischer Haftbefehl gegen die Steakhaus-Erbin ausgestellt!

Nach Rückführung der Kinder aus Dänemark - Haftbefehl gegen Christina Block

Die dänischen Behörden sollen den Haftbefehl erlassen haben, nachdem am Silvesterabend acht Männer in Gravenstein, Dänemark, Blocks Ex-Mann Stephan Hensel (49) angegriffen und niedergeschlagen hatten. Die Männer verschleppten die gemeinsamen Kinder Klara (13) und Theodor (10) in zwei Mietwagen und flohen nach Deutschland. Der europaweite Haftbefehl wurde nach Informationen der Medien an das Hamburger Landeskriminalamt übermittelt. Die Staatsanwaltschaft soll ihn in einen sogenannten "Aufenthaltsbeschluss“ umgewandelt haben, was bedeutet, dass Block den Behörden stets ihren Aufenthaltsort mitteilen muss. Die zuständige Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens erklärte gegenüber der Presse: "Wir äußern uns zum Sachverhalt derzeit nicht, die Prüfung des Gesamtsachverhalts dauert an.“

Drama um die Kinder und jahrelanger Sorgerechtsstreit