Chrupalla könnte von einer Besonderheit im sächsischen Wahlrecht profitieren, wonach der Ministerpräsident nicht zwangsläufig Mitglied des Landtages sein muss. Chrupalla selbst äußert sich nicht konkret zu den Gerüchten, betont jedoch, dass er diese nicht kommentieren werde. Ein klares Dementi bleibt aus. Die Umsetzung dieses Plans hängt laut Parteikreisen von den zukünftigen Umfrageergebnissen bis zur Landtagswahl ab.