Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das geänderte Atomgesetz, das den Ausstieg aus der Kernkraft zum 15. April 2023 vorsieht, sowie gegen das Gesetz zum beschleunigten Ausbau von LNG-Terminals und das Energiewirtschaftsgesetz zur Versorgungssicherheit. Im Erfolgsfall könnte das Verfassungsgericht die Änderung des Atomgesetzes für nichtig erklären. Die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke im April 2023 wird von den Beschwerdeführern als Ursache für einen geschätzten Mehrausstoß von 15 Millionen Tonnen CO2 angeführt, was mehr als sechs Prozent der deutschen Emissionen im Energiesektor ausmacht. Dies wird als besonders problematisch angesehen, da der Energiesektor den größten Anteil an den deutschen CO2-Emissionen hat.