Gerade erst wurde beschlossen die Schulen Schritt für Schritt wieder zu eröffnen. Doch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat dieser Idee nun zumindestens in Hessen einen Riegel vorgeschoben. Dort wurde die Schulpflicht für die 4. Klasse vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof vorläufig aufgehoben.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich wegen der aktuellen Lage rund um das Coronavirus dazu entschlossen, die Schulpflicht für Schüler der 4. Klasse in dem Bundesland vorläufig aufzuheben. Diese Entscheidung gilt außerdem für diese Jahrgänge an Sprachheilschulen und Schulen mit Förderschwerpunkten Sehen und Hören. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte auf Anfrage, dass diese Urteil die Öffnung von Grundschulen ab dem kommenden Montag in Hessen verbiete.