Urlaub in Schleswig-Holstein möglich? Ab 4. Mai dürfen Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein wieder genutzt werden!

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Urlaub in Schleswig-Holstein möglich? Ab 4. Mai dürfen Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein wieder genutzt werden!

Lifestyle (2 / 1) 24.04.2021 23:33 / Silia Symbolbild imago


Quarantäne soll weiterhin nur am Erstwohnsitz möglich sein

Damit werden die im Zuge der Quaratäne ausgesprochenen Betretungsverbote der Inseln zunächst gelockert. Das Gesundheitsministerium des Bundeslandes warnt aber bereits vor: Sollten erneut Quarantänemaßnahmen notwendig werden, dann müssen die Besitzer von Zweitwohnungen die Quarantäne oder Isolation innerhalb des nächsten Tages am Erstwohnsitz antreten. Im Klartext: Sollte sich die Lage wieder verschlechtern, müssten die Besitzer von Zweitwohnungen die Inseln wieder verlassen. Außerdem sollen ab Mai auch weitere Erleichterungen für Menschen mit Hauptwohnsitz auf den Insel gelten. So sollen deren Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und Verwandte Inseln und Halligen wieder betreten dürfen.

Landräte sind mit den Plänen einverstanden

Die Landräte von Schleswig-Holstein unterstützen die Entscheidung des Ministerpräsidenten. "Die Landrätin und Landräte begrüßen einen Stufenplan für eine Lockerung der Schutzmaßnahmen im Bereich Tourismus. Sofern die Landesregierung zum 4. Mai die genannten Maßnahmen für den Zugang zu den Inseln und Halligen umsetzt, werden die Landrätin und Landräte die von ihr und ihnen verfügten Verbote der Zweitwohnungsnutzung auf dem Festland ebenfalls aufheben", erklärte Reinhard Sager, Landrat des Kreises Ostholstein.