Urlaub in Schleswig-Holstein möglich? Ab 4. Mai dürfen Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein wieder genutzt werden!

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Urlaub in Schleswig-Holstein möglich? Ab 4. Mai dürfen Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein wieder genutzt werden!

Lifestyle (1 / 1) 24.04.2021 23:33 / Silia Symbolbild imago


Im Zuge der Krise um das ansteckenden Coronavirus waren sämtliche Inseln von Nord- und Ostsee geräumt worden. Lediglich die Einwohner der Inseln duften dort bleiben. Feriengäste und Ferienhäusbesitzer mussten abreisen. Ab dem 4. Mai jedoch soll die Nutzung von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein von ihren Besitzern wieder genehmigt werden.

Schleswig-Holstein lockert Betretungsverbot der Inseln

Gute Nachrichten für alle Menschen, die Ferienhäuser in Schleswig-Holstein besitzen. Ministerpräsident Daniel Günther hat am Donnerstag nach einer Telefonkonferenz der Landesregierung mitgeteilt, dass Besitzer von Zeitwohnungen im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein ab 4. Mai wieder von den Besitzern genutzt werden düfen. Eine Vermietung der Häuser bleibt weiterhin untersagt.

Konkret bedeutet die Entscheidung, dass alle Besitzer einer Zweitwohnung auf den Inseln und Halligen oder dem Festland von Schleswig-Holstein, diese ab dem angegebenen Zeitpunkt persönlich wieder nutzen dürfen. "Wir müssen den Weg von Lockerungen weiterhin behutsam gehen und sorgfältig abwägen, an welchen Stellen mit Blick auf das Infektionsgeschehen bestehende Einschränkungen zurückgenommen werden können", gab der Ministerpräsident nach der Konferenz zu verstehen.