Corona: Steuern zurückfordern wegen Homeoffice! So bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück!

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Corona: Steuern zurückfordern wegen Homeoffice! So bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück!

Lifestyle (1 / 1) 19.04.2021 23:33 / Günter Symbolbild imago /shutterstock


Ohne Frage sind zahlreiche Unternehmen und Selbstständige durch die Ausbreitung des Coronavirus und die dadurch getroffenen Maßnahmen in finanzielle Schieflage geraten. Unternehmen, die finanziell durch die Coronavirus-Krise leiden, können aber bis zum 31.12.2020 durch einen formlosen Antrag, um eine Herabsetzung der Steuervorauszahlung bitten. Laut der Steuerberaterin Reina Becker reicht ein simpler Hinweis auf die Corona-Krise. Die Steuerexpertin bestätigte gegenüber der "Bild"-Zeitung auch, dass Unternehmen oder Selbstständige, die durch die aktuelle Krise keinen oder nur einen geringen Gewinn erwarten, die bereits geleistete Vorauszahlungen vom Finanzamt zurückfordern können."Dazu reicht meist eine einfache Kontaktaufnahme mit den Finanzämtern aus", gab Becker bei der Bild-Zeitung bekannt.

Corona-Soforthilfen zählen als Betriebseinnahme

Als weitere Möglichkeit bietet sich die Beantragung von Corona-Soforthilfe an. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Zuschüsse als Betriebseinnahmen versteuern werden müssen. Allerdings müsse trotzdem nicht sofort mit Abzügen gerechnet werden. "Ob und wie viel Steuer gezahlt werden muss, klärt sich erst mit Steuerjahreserklärung. Und nur wenn ein positiver Gewinn 2020 zu verzeichnen ist, wird der individuelle Steuersatz fällig", bestätigte Becker gegenüber der "Bild".

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