Durch die öffentliche Reaktion auf den Fund wurden dann die Vorbesitzer des Hauses auf die Sache aufmerksam. Und reichten Klage gegen die neuen Besitzer ein, um die Goldbarren für sich zu erhalten. Kurioserweise gab ihnen ein Gericht im französischen Le Progrés nun recht. Die Finder der Goldbarren müssen nun die 5 verbleidenden Goldbarren an die Vorbesitzer zurückgeben und diesen obendrein weitere 642.000 Euro zahlen, die das Paar aus dem Verkauf der restlichen Goldbarren erhalten hat. Mit dieser Entscheidung steht das Paar nun praktisch selbst vor dem finanziellen Ruin. Noch jedoch besteht die Möglichkeit gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Was die Finder des Goldes wohl auf umgehend machen werden.