In denn Jahren zuvor sind die Bestimmungen für die Durchführung des Osterfeuer im eigene Garten teilweise verschärft worden. Hintergrund der Verschärfungen war es vor allem die Sicherheit zu gewährleisten. Aber auch die Vorgaben zur Vermeidung unnötiger Luftverschmutzung müssen eingehalten werden. Dies Maßnahmen schienen notwendig zu werden, da es immer wieder ungewollt zu unkontrollierten Bränden gekommen war. Im Einzelfall kann man sich jedoch die Genehmigung für ein Osterfeuer bei der Kommune oder dem Landkreis einholen. Dies gilt übrigens nicht nur für die traditionellen Osterfeuer, sondern generell für alle Feuer, die auf dem eigenen Grundstück entzündet werden. Nähere Informationen zu den genauen Bestimmungen gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder derm Landkreis. Dabei muss beachtet werden, dass Osterfeuer generell nur am Ostersamstag oder Ostersonntag erlaubt sind
Auch mit einer Genehmigung sollte man beim Verbrennen der Gartenabfälle oder dem Osterfeuer darauf achten, die Nachbarn nicht durch den Rauch zu belästigt oder gar zu gefährden. Deshalb ist es auf jeden Fall empfehlenswert auch trotz einer vorhanden Genehmigung, die Nachbar schon vor der Entz↔ndung des Feuers informieren.